Zuschüsse

Wir beraten und unterstützen Familien in wirtschaftlich schwieriger Situation, damit ihre Kinder an den Veranstaltungen des Schulprogramms teilnehmen können.

Wir weisen auf das Bildungs- und Teilhabe-Paket des Landkreises Tübingen hin.

(Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen oder für die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII bewilligt werden oder die Leistungen nach den §§ 2 beziehungsweise 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder für die Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird oder für die Wohngeld gewährt wird.)

Wir machen auf die Förderung durch andere Träger aufmerksam, z. B.:

Unser Förderverein gibt auf Antrag finanzielle Zuschüsse für kostenintensive, schulische Unternehmungen an Familien, die nicht die Voraussetzungen anderer Träger erfüllen und dennoch darauf angewiesen sind.

Der Kontakt zu Familien, die einen Zuschuss benötigen, und die Zuteilung unserer Mittel liegen in der Hand von zwei Personen aus der Elternschaft (Frau Bleckmann, Frau Papies) , die darauf achten, dass die Unterstützung möglichst diskret und niederschwellig erfolgt.

Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular samt E-Mail-Kontakt zum Download.

 

 

Kontakt

Postanschrift:
Verein der Freunde
des Wildermuth-Gymnasiums
Tübingen e.V.
Derendinger Allee 8
72072 Tübingen

Allgemeine Informationen:
info@wildermuthfreunde.de

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Hier finden Sie das Beitrittsformular.

SPENDE

Unsere Bankverbindung ist
Verein der Freunde des Wildermuth-Gymnasiums e.V.

IBAN: DE03 6415 0020 0000 7337 00
(BIC: SOLA DE S1 TUB)